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Kinderbetreuung

Es handelt sich um eine Beteiligung des ESFMI an den Kosten der Kinderbetreuung.

VORAUSSETZUNGEN – MODALITÄTEN - ANSPRÜCHE:

  • Kinderbetreuung durch eine anerkannte Organisation, die jährlich eine Steuerbescheinigung ausstellt
  • Kinder bis einschließlich 3 Jahre à alle Kinder von 0 Jahren bis einschließlich des Jahres, in dem das Kind das Alter von 3 Jahren erreicht (= 3 Jahre in dem Jahr, auf das sich die Steuerbescheinigung bezieht)
  • Anspruch und Auszahlung ab 2020, d. h. ab den Steuerbescheinigungen, die für das Jahr 2019 gelten
  • Entschädigung: {{FM03}} pro Tag, der auf der Steuerbescheinigung pro Kind und pro Arbeiter(in) angegeben ist, jedoch höchstens {{FM03MAX}} pro Jahr.
    • Wenn beide Elternteile (Verwandte) in dem Jahr, auf das sich die Steuerbescheinigung bezieht, im Sektor PK111 beschäftigt sind bzw. waren, besteht ein Anspruch von 2 X auf die Beteiligung à Also auch 2 X zu beantragen!
    • Die vorgenannten Beträge sind Bruttobeträge. Es wird kein LSS-Beitrag einbehalten, jedoch ein Berufssteuervorabzug (%)
  • Der Anspruch auf Beteiligung an den Betreuungskosten gilt
    • Ab dem Zeitpunkt der Beschäftigung im Sektor PK111 - die Beteiligung wird anteilig auf der Grundlage der Steuerbescheinigung berechnet
    • Bis zum Verlassen des Sektors - die Beteiligung wird anteilig auf der Grundlage der Steuerbescheinigung berechnet
    • Bis einschließlich des gesamten Jahres, in dem der Arbeitnehmer verstorben ist (vollständige Steuerbescheinigung wird berücksichtigt).

ANTRAG AUF BETEILIGUNG

  • Der Antrag ist von dem/der Arbeiter(in) zu stellen
  • Der/die Arbeiter(in) muss das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular FM3 einreichen:
    • Bei der Zahlstelle seiner/ihrer Gewerkschaft, sofern er/sie Gewerkschaftsmitglied ist,
    • Beim Nationalen Sekretariat des ESFMI, Abteilung Ansprüche, Ravensteingalerij 27/7, 1000 Brüssel, sofern er/sie kein Gewerkschaftsmitglied ist
  • Anlagen zum Antragsformular FM3:
    • Für jedes Kind muss eine Steuerbescheinigung beigefügt werden (= immer vorgeschrieben!)
  • Erklärungen auf dem Antragsformular FM3:
    • Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Antragsteller und dem Kind, für das eine Beteiligung an den Betreuungskosten beantragt wird
    • Eine Erklärung auf Ehre, dass sich der Antragsteller tatsächlich an den Kosten der Betreuung für das Kind, für das die Beteiligung beantragt wird, beteiligt hat
  • Das Antragsformular FM3 ist erhältlich:
    • Auf der Website fondsmet.be
    • Bei seiner/ihrer Gewerkschaft
    • Beim Nationalen Sekretariat des ESFMI, Abteilung Ansprüche

AUSZAHLUNG

  • Die Auszahlung kann nach Genehmigung aller Elemente jeden Monat von seiner/ihrer gewerkschaftlichen Zahlstelle vorgenommen werden
    • Durch die Zahlstelle seiner/ihrer Gewerkschaft, sofern der/die Arbeiter(in) Gewerkschaftsmitglied ist
    • Durch die Zahlstelle des ESFMI für die Arbeiter(innen), die keine Gewerkschaftsmitglieder sind
  • Die Auszahlung erfolgt nach Erhalt des vollständigen und ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsformulars sowie der erforderlichen Bescheinigungen
  • Auszahlungen können erst nach Genehmigung des Antrags durch die Abteilung „Ansprüche“ des ESFMI, entweder durch die Zahlstelle der Gewerkschaft oder durch die Zahlstelle des ESFMI erfolgen
  • Aus diesem Grund ist es von größter Bedeutung, dass jeder Antrag ordnungsgemäß und vollständig eingereicht wird. Es werden vorrangig ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.