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Meldung von Änderungen. Verfahren FM90

Wenn die Auszahlungseinrichtung feststellt, dass die Angaben auf der ausgestellten Berechtigtenkarte falsch sind (z. B. Nationalregisternummer, Schreibweise des Namens, Beginndatum des Anspruchs, Art der gewährten Entschädigung usw.), muss sie die Berichtigung der Angaben verlangen.

Darüber hinaus muss die Auszahlungseinrichtung die Umsetzung der Berechtigtenkarte verlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Angaben des LfA über die Art der Arbeitslosigkeit nicht mit denen des ESFMI übereinstimmen.

Dazu übersendet die Auszahlungseinrichtung ein vollständig ausgefülltes Formular FM90 an die Gewerkschaftszentrale. Auf diesem Formular sind sowohl die falschen Angaben als auch die richtigen Angaben angegeben. Falls nötig, sind dem Formular die erforderlichen Nachweise beizulegen (z. B. C2 LfA). Die Auszahlungseinrichtung wird über das Ergebnis dieses Antrags in Kenntnis gesetzt.

ACHTUNG: Dieses Verfahren kann über Fonds.Net vollständig auf automatisierte Weise bearbeitet werden.