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Ausstellung der Berechtigtenkarte FM04 / FM44

Das Nationale Sekretariat des ESFMI wird auf der Grundlage des Antrags eine Berechtigtenkarte ausstellen, nachdem dieser Karte eine einmalige Nummer zugewiesen wurde.

Das Nationale Sekretariat des ESFMI wird die Karte direkt an den betreffenden Arbeiter übersenden.

Wenn der Arbeitgeber in Zahlungsverzug geraten ist und die Auszahlungseinrichtung sich davon vergewissert hat, kann sie selbst einen Antrag auf Ausstellung einer Berechtigtenkarte anhand des Formulars FM16 stellen. Diesem Antrag muss der erforderliche Nachweis beiliegen, aus dem hervorgeht, dass der Arbeitgeber in Zahlungsverzug geraten ist. Dieser Antrag ist immer bei der Gewerkschaftszentrale der Auszahlungseinrichtung zu stellen.

Das Nationale Sekretariat des ESFMI wird, sofern der Antrag korrekt ist, der beantragten Berechtigtenkarte eine einmalige Nummer zuweisen. Diese Karte wird nach der Ausstellung durch das Nationale Sekretariat an die Gewerkschaftszentrale der Auszahlungseinrichtung geschickt, die diese Karte wiederum an die zuständige Region ihrer Gewerkschaftsorganisation weiterleitet. In diesem Fall ist die Gewerkschaftsorganisation, die die Initiative für die Ausstellung der Berechtigtenkarte ergriffen hat, für die Übersendung dieser Berechtigtenkarte an den betreffenden Arbeiter verantwortlich.

Diese Berechtigtenkarte FM04 / FM44 enthält die Angabe „Berechtigtenkarte bei Krankheit“ (Vollzeit – Teilzeit) und ist für die Dauer von höchstens 14 Monaten gültig.