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Hinweise.

Alle von der Auszahlungseinrichtung zu verwendenden Formulare können auf der Website des ESFMI, www.fondsmet.be, heruntergeladen oder bei der Gewerkschaftszentrale beantragt werden. Alle Formulare und Anträge sind an die Gewerkschaftszentrale zu richten, außer in den Fällen, in denen die Mitteilungen ausdrücklich etwas anderes erwähnen.

Selbstverständlich können alle Verfahren auch online beantragt werden.

In Zweifelsfällen oder in den Fällen, die nicht von diesem Wegweiser abgedeckt sind, müssen sich die Vertreter der Auszahlungseinrichtungen an ihre Gewerkschaftszentrale wenden.

Für die Beantragung von Berechtigtenkarten oder des Anspruchs auf Machbare Arbeit – Laufbahnänderung können die Arbeitgeber ebenfalls die zu verwendenden Formulare von der Website des ESFMI, www.fondsmet.be, herunterladen. Selbstverständlich können alle Anträge auch online gestellt werden.

In Zweifelsfällen oder in den Fällen, die nicht von diesem Wegweiser abgedeckt sind, müssen sich die Arbeitgeber an den zuständigen Dienst des Nationalen Sekretariats des ESFMI wenden.