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Arbeitgeber

Alle Unternehmen, die unter die Zuständigkeit des Paritätischen Ausschusses für den Metall-, Maschinen- und Elektrobau Nr. 111 (P.A. 111) fallen, unterliegen dem Existenzsicherungsfonds der Metallverarbeitenden Industrie (ESFMI), als auch die von diesen Unternehmen in Belgien beschäftigten Arbeiter(innen) und industriellen Lehrlinge Bis zum 3. Quartal 2019.

Der ESFMI behält sich alle Rechte gegenüber den Unternehmen vor, die unter den P.A. 111 fallen und nicht beim ESFMI eingetragen sein sollten.

 

Mitteilungen

Der Existenzsicherungsfonds der Metallverarbeitenden Industrie (ESFMI) gewährt den Arbeiter(innen), die in einem Unternehmen beschäftigt sind, das zum Paritätischen Ausschuss (P.A.) 111 gehört, verschiedene Vorteile, die nachstehend kurz und übersichtlich beschrieben werden:

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Formulare

Um in den Genuss einer Entschädigung des ESFMI zu kommen, müssen Sie einen Antrag auf dem richtigen Formular einreichen. Klicken Sie hier.

 
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