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Ausstellung der Berechtigtenkarte

Auf der Grundlage des vollständigen Antragsformulars (FM25WE durch den Arbeitgeber und gegebenenfalls ergänzt mit dem Formular FM25WO durch den Arbeiter, nachdem erdieses Formular zum Ausfüllen vom Nationalen Sekretariat erhalten hat) erstellt das Nationale Sekretariat des ESFMI eine Berechtigtenkarte FM29 oder FM79, die ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag gültig ist, auch wenn dieser erste Tag nicht dem ersten Tag eines Kalendermonats entspricht, jedoch frühesten ab dem Alter von 58 Jahren mit Anspruch auf eine Karte FM29/ FM79.

Diese Berechtigtenkarte wird in zweifacher Ausfertigung an die vom Berechtigten gewählte Gewerkschaftszentrale übersendet. Eines der Exemplare ist für die betreffende Auszahlungseinrichtung bestimmt.

Die Berechtigtenkarte ist, im Rahmen der Regelung, für den Zeitraum gültig, der auf der Karte angegeben ist.

Wir machen folgende Unterscheidung:

  • Die Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag hat vor dem Erreichen des Alters von 58 Jahren mit Anspruch auf die Karte FM29/FM79 angefangen: Anspruch auf die Zusatzentschädigungen des ESFMI ab dem ersten Kalendertag des Monats, in dem das Alter von 58 Jahren erreicht wird - Karte FM29/FM79. Wenn der Betroffene im ersten Kalendermonat entweder für den gesamten Monat eine Leistung vom LfA oder mehr als dreizehn Leistungen vom LfA bezieht, muss eine monatliche Entschädigung von {{SWT100}} brutto bei Vollzeit oder {{SWT50}} brutto bei Teilzeit gezahlt werden.

Wenn der Betroffene im ersten Kalendermonat nicht für den gesamten Monat eine Leistung bezieht, jedoch für einige Tage, und dies bis höchstens 13 Leistungen vom LfA, dürfen für den ersten Monat der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag höchstens dreizehn Entschädigungen von {{VW100}} brutto bei Vollzeit oder {{VW50}} brutto bei Teilzeit als Zusatzentschädigung vom ESFMI für diesen ersten Monat gezahlt werden.

In jedem Fall muss die Einreichung und Abrechnung je nach ausgestellter Karte im Sektor 29 (Vollzeit) bzw. 79 (Teilzeit) erfolgen.