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Auszahlung der Zusatzentschädigung

Die Auszahlungseinrichtung ist im Besitz der Berechtigtenkarte. Der Arbeiter wendet sich an seine Auszahlungseinrichtung. Diese kann jetzt die Auszahlung der Zusatzentschädigung vornehmen. Eine Rückwirkung von mehr als drei Jahren ist unter keinen Umständen möglich.