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Formalitäten bei der Auszahlung

Vor der Auszahlung der Zusatzentschädigungen wird die Auszahlungseinrichtung:

  • die Identität des Antragstellers kontrollieren und die Angaben der Berechtigtenkarte mit denen des Quittungsscheins FM34bis, FM84bis, FM35bis oder FM85bis vergleichen
  • dem Finanzinstitut den Auftrag zur Zahlung erteilen
  • die Berechtigtenkarte behalten und klassifizieren

Die Berechtigtenkarte und der Quittungsschein müssen NICHT bei der Einreichung der Auszahlungen beigelegt werden! Der ESFMI behält sich jedoch das Recht vor, um bei der Einreichung stichprobenartig einige Quittungsscheine von einer oder mehreren Regionen anzufordern.