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Aufgabe der gewerkschaftlichen Auszahlungseinrichtung.

Die gewerkschaftlichen Auszahlungseinrichtungen sind mit folgenden Aufgaben betraut:

  • die Auszahlung an die Arbeiter zu gewährleisten, die von der Auszahlungseinrichtung vergütet werden möchten und für die die Auszahlungseinrichtung eine Berechtigtenkarte erhalten hat (mit Ausnahme der vorübergehenden Arbeitslosigkeit, wofür keine Berechtigtenkarte erforderlich ist)
  • die von ihnen ausgezahlten Vergütungen entsprechend den erteilten Anweisungen mit dem ESFMI abzurechnen
  • die in ihrem Besitz befindlichen Berechtigtenkarten zu sammeln und aufzubewahren
  • gegebenenfalls das Notwendige zu tun, um diese Berechtigtenkarten zu erhalten (Verfahren FM16)
  • die in ihrem Besitz befindlichen Antragsformulare den antragsstellenden Arbeitern zur Verfügung zu stellen
  • im Falle einer Zusatzvergütung bei Krankheiten die Quittungsscheine FM04bis / FM44bis (FM34bis, FM84bis, FM35bis und FM85bis bei älteren Kranken) den Berechtigten zum Ausfüllen durch die Krankenversicherung auszuhändigen, und dies zu dem Zeitpunkt, zu dem er die Berechtigtenkarte FM04/ FM44, FM34/FM84, FM35, FM85 vorlegt