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Streitigkeiten

Wenn das Nationale Sekretariat des ESFMI die Ausstellung einer Berechtigtenkarte ablehnt, und der Arbeitgeber oder die Auszahlungseinrichtung mit der Ablehnung nicht einverstanden sind, muss der Arbeitgeber die Streitsache an die zuständige Stelle des ESFMI weiterleiten une die Auszahlungseinrichtung muss sie an die Gewerkschaftszentrale weiterleiten, die sie eventuell an die zuständige Stelle des ESFMI weiterleiten kann.