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Auszahlung der Zusatzentschädigung

Die Zusatzentschädigung für ältere Kranke wird pro Kalendermonat ausgezahlt.

Die Auszahlungseinrichtung ist im Besitz der Berechtigtenkarte.

Sie übersendet dem Berechtigten jeden Monat einen Quittungsschein:

FM34bis (Vollzeit) oder FM84bis (Teilzeit) für die Krankheit, wofür eine Karte FM34/ FM84 ausgestellt wurde.

FM35bis (Vollzeit) oder FM85bis (Teilzeit) für die Krankheit, wofür eine Karte FM35/FM85 ausgestellt wurde.

Obwohl der ESFMI die Benutzung von Quittungsscheinen weiterhin anregt und diese bevorzugt, wird der ESFMI jede Erklärung der Krankenversicherung als „Quittung“ annehmen.

Diese Erklärung muss jedoch folgende Angaben enthalten:

  • Beginndatum der Krankheit
  • Monat (oder Zeitraum; auf einer Bescheinigung können mehrere Monate aufgeführt sein), wofür die Krankenversicherung Entschädigungen geleistet hat
  • Unterschrift, Datum und Stempel der Krankenversicherung

Der ESFMI behält sich das Recht vor, die eingereichten Entschädigungen für Krankheit nicht anzunehmen, wenn die Erklärung nicht die vorgenannten Bedingungen erfüllt.

Der Quittungsschein – oder eine Erklärung – muss von seiner/ihrer Krankenversicherung ausgefüllt werden. Anschließend legt der ältere Kranke den ausgefüllten und unterzeichneten Quittungsschein (Erklärung) der Auszahlungseinrichtung vor. Die Auszahlungseinrichtung kann jetzt die Auszahlung der Zusatzentschädigung vornehmen.

Eine Rückwirkung von mehr als drei Jahren ist unter keinen Umständen möglich