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Auszahlung der Zusatzentschädigung

Die Auszahlung der Zusatzentschädigung erfolgt pro Kalendermonat.

Der Arbeiter legt seine Berechtigtenkarte der Auszahlungseinrichtung seiner Gewerkschaftszentrale vor, die sie aufbewahrt. Die Zusatzentschädigung wird zusammen mit der offiziellen Arbeitslosenleistung ausgezahlt.

Eine Rückwirkung von mehr als drei Jahren ist unter keinen Umständen annehmbar.