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Praktikanten - Erstbeschäftigungsverträge

Jugendliche unter dreißig Jahren, die aufgrund der Bestimmungen des Sanierungsgesetzes (Belgisches Staatsblatt vom 01. April 1976) ein Praktikum in einem Unternehmen der PK111 absolvieren, oder die im Rahmen des Gesetzes vom 24. Dezember 1999 zur Förderung der Beschäftigung mit einem Erstbeschäftigungsvertrag in einem Unternehmen der PK111 beschäftigt sind, haben im Rahmen der Regelung Anspruch auf die Zusatzentschädigungen des ESFMI für die Tage, an denen sie während dieser Beschäftigungszeit in die vorübergehende Arbeitslosigkeit entlassen werden.

Bis zum 31. Dezember 2018 werden die Praktikumsverträge sowie die Erstbeschäftigungsverträge für den ESFMI den befristeten Verträgen gleichgestellt.