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Berechtigtenkarte

Der Antrag erfolgt durch den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber einen Arbeiter in die Vollarbeitslosigkeit entlässt (Beendigung des Arbeitsvertrags), reicht er beim Nationalen Sekretariat des ESFMI einen Antrag auf den Erhalt der Berechtigtenkarte FM11 „Vollzeit – Vollarbeitslosigkeit“ oder FM61 „Teilzeit – Vollarbeitslosigkeit“ ein.

Dieser Antrag kann online über www.fondsmet.be oder mit dem Antragsformular FMDC gestellt werden.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, vollständige Adresse, LSS-Nummer und/oder Unternehmensnummer und Anschlussnummer beim Fonds
  • der Grund für die Arbeitslosigkeit
  • das Datum des Beginns der Arbeitslosigkeit
  • für jeden Arbeiter, der in die Arbeitslosigkeit entlassen wird, Nationalregisternummer/Name, Vorname und vollständige Adresse/Datum des Beschäftigungsbeginns/Art des Beschäftigungsverhältnisses.
  • eine Kopie des Formulars C4 muss in jedem Fall dem Antrag beigefügt werden.

Dieser Antrag muss nur ein Mal, d. h. bei Beendigung des Arbeitsvertrags, gestellt werden.