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Berechtigte

Die ArbeiterInnen der Unternehmen, die unter die Zuständigkeit des P.A. 111 fallen, haben Anspruch auf die Zusatzentschädigungen, die durch den E.S.F.M.I. zuerkannt werden.

Auch wenn der Arbeitgeber, der dem E.S.F.M.I. unterliegt, seine Beiträge nicht eingezahlt hat, haben die ArbeiterInnen gemäß Artikel 23 der Statuten Anspruch auf die vorgesehenen Zusatzentschädigungen.

Geschichtlicher Überblick

Um den Lohnausfall, den die ArbeiterInnen in Zeiten von Arbeitslosigkeit erleiden, besser aufzufangen, wurden für einige Branchen in den P.A. Vereinbarungen geschlossen, die die Errichtung von Fonds mit Arbeitgeberbeiträgen vorsahen.

So entstanden 1946 die ersten Existenzsicherungsfonds. Sie wurden durch Vertreter der Arbeitgeber und der ArbeiterInnen paritätisch verwaltet.

Agoria ACV CSC Metea ABVV Metaal CGSLB

www.agoria.be

 

 

www.acv-csc-metea.be

www.mwb-fgtb.be

 

 

www.cgslb.be

 

 

Ein Pessionsfonds Metall wurde eingerichtet für alle ArbeiterInnen, die in einem Unternehmen beschäftigt sind das vom P.A.111 abhängt.

Pensioenfonds Metaal

www.pfondsmet.be