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Anwendungsbereich

Alle Unternehmen, die unter die Zuständigkeit des Paritätischen Ausschusses für den Metall-, Maschinen- und Elektrobau Nr. 111 (P.A. 111) fallen, unterliegen dem Existenzsicherungsfonds der Metallverarbeitenden Industrie (E.S.F.M.I.).

Der E.S.F.M.I. behält sich alle Rechte gegenüber den Unternehmen vor, die unter den P.A. 111 fallen und nicht beim E.S.F.M.I. eingetragen sein sollten.

Anweisungen

Der Existenzsicherungsfonds der Metall verarbeitenden Industrie (E.S.F.M.I.) gewährt  den ArbeiterInnen, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, das zum Paritätischen Ausschuss (P.A.) 111 gehört, verschiedene Vorteile, die nachstehend kurz und übersichtlich beschrieben werden:

 

Formulare

Um in den Genuss einer Entschädigung des E.S.F.M.I. zu kommen, müssen Sie einen Antrag auf dem richtigen Formular einreichen. Klicken Sie hier.